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Zahnärztliches Haftungsrecht

Einführung

Das Arzthaftungsrecht bewegt seit Jahren Patienten und Mediziner. In den vergangenen Jahren hat sich eine stetige Zunahme von Haftungsfällen im zahnärztlichen Bereich gezeigt.

Der Gesetzgeber hat dieser wachsenden Bedeutung des Arzthaftungsrechts nun Rechnung getragen und das sogenannte Patientenrechtegesetz erlassen. Das Gesetz ist seit dem 26. 02. 2013 in Kraft. Herzstück der Reform ist die Verankerung des Behandlungs­vertrages und der Grundsätze des Arzthaftungsrechts in den §§630 a ff. BGB.

 

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