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Das Strahlenschutzgesetz

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bildet in Deutschland mit Inkrafttreten überwiegend zum 1. Oktober 2017 und schließlich zum 31. Dezember 2018 die eigenständige, umfassende nationale gesetzliche Grundlage für den Strahlenschutz bei ionisierender Strahlung. Es enthält zahlreiche Verordnungsermächtigungen, die zu einem großen Teil noch umgesetzt werden müssen. Im Zuge dieser Umsetzungen wird das StrlSchG auch gesetzliche Grundlage von Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) werden (anstelle des AtG).

 

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