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Hier finden Sie unter anderem wertvolle Informationen zu berufsrechtlichen Grundlagen, zum Gewerbe– und Werberecht und wie Sie Praxismiet- oder Arbeitsverträge rechtlich richtig gestalten.
Personalübernahme beim Praxiskauf
Was ist zu beachten?
Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht, so tritt dieser nach § 613 a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Bislang wurde allgemein angenommen, dass es sich bei dem Verkauf einer Arzt- oder Zahnarztpraxis um einen Betriebsübergang handelt, womit der Praxiskäufer nahtlos in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt des Praxiskaufs bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt. Folge ist, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlass des Praxiskaufes sowohl für den bisherigen Praxisinhaber als auch für den Praxisübernehmer unwirksam ist, wobei das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen hiervon unberührt bleibt, § 613 a Abs. 4 BGB.
Informationspflichten bei Betriebsübergang
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