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Zahnärzte einstellen

Ein Vertragszahnarzt kann an seinem Vertragszahnarztsitz weitere Zahnärzte anstellen. Rechtliche Grundlagen hierfür sind zum einen die Regelungen in der Zulassungsverordnung für Zahnärzte, im Sozialgesetzbuch V und in den Bundesmantelverträgen (Bundesmantelvertrag Zahnärzte sowie Ersatzkassenvertrag Zahnärzte, deren Neuregelungen ab 1. Juli 2007 in Kraft getreten sind). Insbesondere durch die Neuregelungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) ist es zu einigen bedeutsamen Neuregelungen bei der Anstellung von Zahnärzten gekommen:

 

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