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Fortbildungsklauseln in Arbeitsverträgen

Regelmäßig wird der (zahnärztliche) Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass seine Beschäftigten auf dem »Stand der Zeit« arbeiten und demgemäß fachbezogenen Fort- und Weiterbildungen seiner Mitarbeiter positiv gegenüberstehen.

Sofern der Arbeitgeber die Finanzierung einer entsprechenden – oft kostenintensiven – Weiterbildungsmaßnahme eines Mitarbeiters übernimmt wird es für ihn von besonderer Bedeutung sein, sicherzustellen, dass ihm dieser Mitarbeiter in der Folge auch erhalten bleibt und die neu erworbenen Kenntnisse in den Dienst der Praxis stellt – und nicht nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung zu einem anderen Arbeitgeber abwandert.

Eine – jedenfalls mittelbare temporäre – »Mitarbeiterbindung« kann der Arbeitgeber durch die Vereinbarung eines Fortbildungsvertrages mit Rückzahlungsklausel erreichen

 

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