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Ein erfolgreicher Zahnarzt braucht ein gutes Team

Wie Sie das richtige Personal finden, worauf Sie bei guter Mitarbeiterführung achten sollten, wie Sie Arbeitsverträge richtig gestalten - diese und mehr Artikel zum Thema "Praxisteam" finden Sie in diesem Kapitel.

 

 

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Delegation von Leistungen

Die Delegation zahnärztlicher Leistungen auf nicht approbierte Mitarbeiter kann in vertragszahnarzt-, privat- und strafrechtlicher Hinsicht problematisch werden. Die unzulässige Delegation von Leistungen kann den Regress durch die KZVen, Schadensersatzansprüche des Patienten und sogar strafrechtliche Konsequenzen zeitigen.

Umso wichtiger ist es, die Grenzen zulässiger Delegation in jedem Einzelfall unbedingt einzuhalten. Grundlegend ist die Delegation an Fachangestellte und andere nicht approbierte Personen im Zahnheilkundegesetz (ZHG), dort § 1, geregelt.

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