Ein erfolgreicher Zahnarzt braucht ein gutes Team
Wie Sie das richtige Personal finden, worauf Sie bei guter Mitarbeiterführung achten sollten, wie Sie Arbeitsverträge richtig gestalten - diese und mehr Artikel zum Thema "Praxisteam" finden Sie in diesem Kapitel.
Die betriebliche Altersvorsorge
Jeder Ihrer Mitarbeiter, d.h. auch Ihre angestellten Zahnärzte oder steuerpflichtig in der Praxis beschäftigten Ehepartner, haben die Möglichkeit, ihre Altersrente durch eine betriebliche Altersvorsorge (kurz BAV) mit Steuervorteilen aufzustocken.
Die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge werden entweder von Ihren Mitarbeitern durch Gehaltsumwandlung aus dem Bruttoeinkommen bezahlt oder allein vom Ihnen als Arbeitgeber finanziert. Sie sind bis zur Förderungshöchstgrenze steuer- und abgabenfrei.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die steuerlich geförderten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
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