Mit guter Führung zu einer erfolgreichen Praxis
Lesen Sie in diesem Kapitel Wissenswertes über die Außendarstellung der Praxis, was bei Praxisbegehungen zu tun ist, wie Sie vorgehen, wenn der Praxisinhaber ausfällt oder auch wichtige Infos zum Thema Datenschutz.
Zahnzusatzversicherungen
Zahnzusatzversicherungen (ZZV) erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, mehr als jede andere Krankenzusatzversicherung. Ende 2017 gibt es etwa 17 Mio. Verträge, Tendenz steigend.
Der Grund dafür liegt auf der Hand: In keinem anderen medizinischen Bereich spürt der Patient seinen Eigenanteil so deutlich wie bei notwendigem Zahnersatz. Gleichzeitig steigt das Bewusstsein vieler Patienten beim Thema Zahnerhalt und Individualprophylaxe bei der sich die gesetzliche Krankenversicherung auch nur rudimentär beteiligt.
Im Praxisalltag werden Zahnarzt und Praxisteam daher immer wieder mit der Frage konfrontiert, welche denn die beste Zahnzusatzversicherung ist und welche man empfehlen könne.
Zahnarzt ist kein Versicherungsvermittler
Selbst wenn Sie schon viele gute Erfahrungen mit einem bestimmten Tarif oder einer Versicherungsgesellschaft gemacht haben - dem Patienten hier einen bestimmten Tarif oder eine Versicherungsgesellschaft seitens der Praxis zu empfehlen, ist erstens falsch und zweitens generell verboten!
Sollten dem Patienten später Leistungserstattungen verwehrt werden, die auf eine falsche Tarifempfehlung der Praxis zurückzuführen sind, ergeben sich daraus auch Haftungsthematiken, die von der Berufshaftpflicht des Zahnarzt nicht gedeckt sind.
Gleichwohl ist das Thema zu komplex um den Patienten sich selbst zu überlassen. Es birgt eine Vielzahl von Hürden die den Patienten schlicht überfordern. Das endet nicht selten darin, dass bei Einreichung eines größeren HKP die Versicherung vom Vertrag zurücktritt oder die Erstattungsleistung weit hinter der Erwartung zurückbleibt.
Zum einen suggerieren die Werbeversprechen der Versicherungsgesellschaften oft einen Versicherungsschutz, der von der tatsächlich versicherten Erstattungsleistung stark abweicht. Zum Beispiel wird das „100 % Versprechen“ einiger Zahnzusatztarifen täglich mehrere hundert Mal fehlinterpretiert und Versicherungsverträge in falscher Annahme abgeschlossen. Vielen Patienten gelingt es nicht eine „100 % Verdopplung Festzuschuss“ von einer „100 % Privatleistung abzüglich Kassenvorleistung“ zu unterscheiden. Hinzu kommt häufig die Abhängigkeit einer Zahnversicherung vom Bonusheft, deren Auswirkung dem Patienten aber nicht bewusst ist.
Die sogenannte „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ seitens des Versicherten (des Patienten) ist ein weiterer häufiger Grund für enttäuschte Patienten und nicht realisierte HKP.
Es handelt sich hierbei um die unrichtige Beantwortung der Gesundheitsfragen, die meistens aus Unwissenheit über den eigenen Zahnbefund, ohne Vorsatz, aber dennoch falsch, durch den Versicherten bei Antragstellung erfolgte.
Im Interesse des Patienten
Egal welcher Zahnersatz auch empfohlen oder benötigt wird, Kassenpatienten mit optimaler Zusatzversicherung sind, erhalten bessere Erstattungen als die meisten PKV-Patienten.
Bei den modernen 100 %-Tarifen entfällt jeglicher Eigenanteil. Demgegenüber erhalten PKV-Patienten regelmäßig nur 70 % bis 80 % Erstattung bei Zahnersatz.
Bei den Premiumtarifen unter den Zahnzusatzversicherungen ist das vollständige Spektrum der modernen Zahnmedizin zu 90 % bis 100 % inkl. Kassenvorleistung versichert und die Erstattung wird im Gegensatz zu PKV-Tarifen auch nicht durch eine Sachkostenliste eingeschränkt.
Es ist also sowohl im Interesse des Patienten als auch der Praxis, wenn eine Zahnzusatzversicherung befund- und bedarfsorientiert passend abgeschlossen wird.
Wichtige Aspekte
Auch wenn seitens der Praxis keine konkrete Tarif- oder Gesellschaftsempfehlung erteilt werden darf, gibt es wichtige Aspekte, die alle der inzwischen über 260 Zahnzusatztarife betreffen und die bekannt sein sollten:
- Die beste Zahnzusatzversicherung gibt es nicht, da der Befund von Patient zu Patient unterschiedlich ist. Dieser ist aber entscheidend für Gesundheitsfragen und die generelle Auswahl eines Zahntarifs.
- Es gibt 5 Kategorien, in die man Zahntarife gliedern kann:
- Zahnerhalt inkl. PZR - Der Fokus liegt auf PZR, Endo und PAR
- Zahnersatz Solo - Implantate und Knochenaufbau, Brücken, Kronen etc.
- KFO - Kinder - KFO für Erwachsene ist auch möglich.
- Premium - Neudeutsch kann man sie mit „all-inclusiv“ umschreiben.
- Sofortleistungen - Der Tarif der fünften Kategorie ist sehr umstritten. Hier kommt es darauf an, vorab festzustellen, ob er sich wirklich lohnt.
3. Die finanziellen Sparmöglichkeiten sind bei Patient A ganz anders als bei Patient B. Wenn also theoretisch die
Punkte 1. und 2. bei beiden Patienten identisch sind, werden sie eventuell dennoch nicht den gleichen Tarif abschließen können, weil die finanziellen Möglichkeiten andere sind.
Der optimal passende Zahntarif wird also von folgenden drei Faktoren bestimmt:
- Befund
- Bedarf
- individuelle finanzielle Sparmöglichkeit
Der Impuls
Der Patient interessiert sich regelmäßig erst für eine Zahnzusatzversicherung, wenn er bereits mit Schmerzen die Praxis betritt oder sie in Erwartung eines Heil-und Kostenplans (HKP) verlässt. Also erst wenn konkreter Bedarf besteht, und die Umsetzung an der Finanzierbarkeit zu scheitern droht. Dann ist es aber zu spät, denn bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind außer bei dem Tarif der fünften Kategorie – Sofortleistungen - immer ausgeschlossen.
Die Zahnarztpraxis kann also mit der Sensibilisierung des Patienten einen einfachen aber wichtigen Part übernehmen. Hierbei kommt es lediglich darauf an, dem Patienten rechtzeitig den Impuls zu geben, sich mit einer Zahnzusatzversicherung auseinanderzusetzen. Der professionelle Umgang mit dem Thema liegt in der eindeutigen Positionierung der Praxis, um in der Wahrnehmung des Patienten keinesfalls als Versicherungsexperte- oder Vermittler zu erscheinen. Juristisch einwandfrei kann so beim Patienten ein Eigeninteresse erzeugt werden. Mit der Aushändigung seines Befundes wird er durch die Praxis unterstützt den passenden Tarif zu erhalten.
Expertenberatung ist im Anschluss unerlässlich und kann ohne den aktuellen Befund des Patienten nicht erfolgen. Optimal definiert sich der Expertenstatus zum einen aus der profunden Kenntnis über möglichst alle Zahnzusatzversicherungen, zum anderen ist es zielführend, wenn auch zahnmedizinische Erfahrung und Kompetenz vorliegen.
Tipp
Auch wenn die modernen Premiumtarife unter den Zahnzusatzversicherungen nicht durch Sachkostenlisten eingeschränkt sind, sollte der Patient dennoch vor Behandlungsbeginn immer einen HKP bei seiner Versicherung einreichen.
Tassilo Pollmeier
Deutscher Zahnversicherungs-Service