Mit guter Führung zu einer erfolgreichen Praxis
Lesen Sie in diesem Kapitel Wissenswertes über die Außendarstellung der Praxis, was bei Praxisbegehungen zu tun ist, wie Sie vorgehen, wenn der Praxisinhaber ausfällt oder auch wichtige Infos zum Thema Datenschutz.
Qualitätsmanagement
Als Vertragszahnarzt sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch §135 a SGB V verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Zur Qualitätssicherung jeder Zahnarztarztpraxis hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) dazu eine Richtlinie beschlossen.
Ein QM-System muss für jede Praxis individuell erstellt werden. Auch die Auflagen sind Bundeslandabhängig. Wir geben Ihnen daher auf der folgenden Seite einzig ein paar Grundinformationen zu diesem Thema.
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