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Gute Zahnheilkunde ist mehr als nur ausreichend und wirtschaftlich

Rechtliche Grundlagen der GKV im Überblick, Analogpositionen korrekt erstellen oder wichtige Fakten zur Direktabrechnung mit Ihrem Kassenpatienten. In diesem Kapitel erhalten Sie Tipps, wie Sie bessere Leistungen richtig abrechnen und berechnen.

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Der gangbare Weg

Füllungstherapie BEMA + GOZ

Für Füllungen, die nicht den BEMA Bestimmungen entsprechen, können Sie mit ihrem Patienten eine Mehrkostenvereinbarung nach §28 SGB V vereinbaren.

Dies gilt für:

  • dentinadhäsive Compositefüllungen im Seitenzahnbereich
  • dentinadhäsive Compositefüllungen im Frontzahnbereich in Mehrschichttechnik
  • Inlayversorgungen

 

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